Rechtsanwaltsvergütungsgesetz — Artikel § 43🇩🇪
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Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - Abtretung eines künftigen Kostenerstattungsanspruchs an den anwaltlichen Vertreter - Wirksamkeit einer Abtretungsklausel in der Vollmachtsurkunde - Allgemeine Geschäftsbedingungen - keine überraschende Klausel - sozialgerichtliches Verfahren - unterbliebene notwendige Beiladung